GenerationenBeratung
Jens Spohrmann
Vertrauen, Sicherheit, Begeisterung

Dies erspart einen fremden Betreuer, den man unter Umständen nicht kennt und der mit Kosten verbunden ist. Im ersten Jahr betragen die Kosten bis zu 4000 € für Betreuer und Gericht.

o  bei vollem Vertrauen Vollmacht erteilt. Diese wird um die Betreuungsverfügung erweitert.


o  alternativ Teilvollmachtenbzw. individualisierte Vollmachten


o  per Betreuungsverfügung vorschlagen, wer im Bedarfsfall den eigenen
  Willen durchsetzt oder ausgeschlossen wird


o  im Vorsorgeregister eintragen


o  höchste Akzeptanz haben juristische Vollmachten

Vollmacht und Betreuungsverfügung