Dies erspart einen fremden Betreuer, den man unter Umständen nicht kennt und der
mit Kosten verbunden ist. Im ersten Jahr betragen die Kosten bis zu 4000 € für Betreuer
und Gericht.
o bei vollem Vertrauen Vollmacht erteilt. Diese wird um die Betreuungsverfügung
erweitert.
o alternativ Teilvollmachtenbzw. individualisierte Vollmachten
o per Betreuungsverfügung vorschlagen, wer im Bedarfsfall den eigenen
Willen
durchsetzt oder ausgeschlossen wird
o im Vorsorgeregister eintragen
o höchste Akzeptanz haben juristische Vollmachten